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   VGH Hessen, 08.06.1989 - 3 UE 1251/89   

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VGH Hessen, 08.06.1989 - 3 UE 1251/89 (https://dejure.org/1989,3181)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08.06.1989 - 3 UE 1251/89 (https://dejure.org/1989,3181)
VGH Hessen, Entscheidung vom 08. Juni 1989 - 3 UE 1251/89 (https://dejure.org/1989,3181)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • VG Darmstadt - V/1 E 1989/86
  • VGH Hessen, 08.06.1989 - 3 UE 1251/89

Papierfundstellen

  • ESVGH 39, 253
  • NVwZ-RR 1989, 671
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.01.1977 - III ZR 153/74

    Voraussetzungen einer Teilenteignung

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.1989 - 3 UE 1251/89
    GKG § 13 Nr. 151 und BGHZ 68, 100, 106 ausgeführt, im Streitwertrecht komme es regelmäßig auf eine etwaige Gegenleistung durch einen Prozeßbeteiligten nicht an.

    In der Entscheidung BGHZ 68, 100, 106 heißt es dazu im Zusammenhang mit der Anrechenbarkeit von Planungsvorteilen auf die erstattungsfähigen Anwaltskosten, die Gebührenberechnung solle von der materiellrechtlichen Frage der Vorteilsausgleichung freigehalten werden.

  • BGH, 22.02.1968 - III ZR 140/66

    Streitwert in Baulandsachen

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.1989 - 3 UE 1251/89
    Im Rahmen der gerichtlichen Ermessensausübung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG handelt es sich hierbei aus Gründen der Praktikabilität um eine pauschalierte Größe, die sich an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Streitwert im Baulandumlegungsverfahren anlehnt (vgl. etwa BGHZ 48, 200; 49, 317; 51, 341).
  • BGH, 13.02.1969 - III ZR 123/68

    Streitwert im Umlegungsverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.1989 - 3 UE 1251/89
    Im Rahmen der gerichtlichen Ermessensausübung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG handelt es sich hierbei aus Gründen der Praktikabilität um eine pauschalierte Größe, die sich an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Streitwert im Baulandumlegungsverfahren anlehnt (vgl. etwa BGHZ 48, 200; 49, 317; 51, 341).
  • BGH, 13.07.1967 - III ZR 199/66

    Streitwert in Baulandsachen

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.1989 - 3 UE 1251/89
    Im Rahmen der gerichtlichen Ermessensausübung nach § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG handelt es sich hierbei aus Gründen der Praktikabilität um eine pauschalierte Größe, die sich an die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Streitwert im Baulandumlegungsverfahren anlehnt (vgl. etwa BGHZ 48, 200; 49, 317; 51, 341).
  • BVerwG, 17.12.1985 - 4 C 76.84

    Bemessung des Streitwerts im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - Anerkennung

    Auszug aus VGH Hessen, 08.06.1989 - 3 UE 1251/89
    Das Verwaltungsgericht ist vom vollen Verkehrswert der zugelegten Abbaufläche ausgegangen und hat unter Hinweis auf BVerwG, Beschluß vom 17.12.1985 -- 4 C 76.84 -- KostRspr.
  • VGH Bayern, 27.03.2018 - 8 C 17.1891

    Streitwert für Klage gegen Enteignung

    Soweit der Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in einer Entscheidung, auf die sich das Verwaltungsgericht im Ausgangsbeschluss beruft, lediglich einen Teil des Verkehrswerts zugrunde gelegt hat (BayVGH, B.v. 8.5.1984 - 9 C 81 A.959 - BayVBl 1984, 507; ebenso HessVGH, B.v. 8.6.1989 - 3 UE 1251/89 - NVwZ-RR 1989, 671 = juris Rn. 6; Büchs, Handbuch des Eigentums- und Entschädigungsrechts, 3. Aufl. 1996, Rn. 3764), wurde diese Rechtsprechung nicht nur ausdrücklich aufgegeben (BayVGH, B.v. 29.10.1986 - 9 B 86.01926 - BayVBl 1987, 380, unter Verweis auf BVerwG, B.v. 17.12.1985 - 4 C 76.84 - n.V., vgl. auch den Verweis in BVerwG, B.v. 20.12.1988 - 4 B 211.88 - NVwZ-RR 1989, 458 = juris Rn. 24), sondern überzeugt auch in der Sache nicht.

    Der Umstand, dass einem Enteignungsbetroffenen ein Anspruch auf angemessene Entschädigung zusteht (Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG), kann bei der Bewertung des klägerischen Interesses, den Eigentumsentzug abzuwenden, keine Berücksichtigung finden (so aber BayVGH, B.v. 8.5.1984 - 9 C 81 A.959 - a.a.O.; HessVGH, B.v. 8.6.1989 - 3 UE 1251/89 - a.a.O.).

    Nicht zuletzt die unterschiedlichen Ansichten dazu, welcher Prozentsatz des Verkehrswerts als Ausgleich für eine Entschädigung in der Regel herangezogen werden soll (HessVGH, B.v. 8.6.1989 - 3 UE 1251/89 - NVwZ-RR 1989, 671 = juris: 1/5; BayVGH, B.v. 8.5.1984 - 9 C 81 A.959 - BayVBl 1984, 507: 1/2) sowie die mangelnde Begründung für die jeweilige Größenordnung, verdeutlichen dies.

    Der hier vertretenen Ansicht steht nicht entgegen, dass § 52 Abs. 1 GKG - anders als § 48 Abs. 1 Satz 1 GKG - nicht auf § 6 ZPO verweist (so zur früheren Rechtslage auch BayVGH, B.v. 29.10.1986 - 9 B 86.01926 - BayVBl 1987, 380; a.A. HessVGH, B.v. 8.6.1989 - 3 UE 1251/89 - NVwZ-RR 1989, 671 = juris Rn. 7).

  • VGH Hessen, 17.01.1990 - 3 TH 3582/89

    Zum Streitwert bei Abwehr eines Modernisierungsgebots

    In seinem Beschluß vom 08.06.1989 -- 3 UE 1251/89 -- hat der Senat ausgeführt, daß es für die Wertfestsetzung, wenn die Rechtmäßigkeit einer Enteignung angegriffen ist, nicht auf den vollen Verkehrswert des zu enteignenden Grundstücksrechts ankomme (a.A. BVerwG, Beschluß vom 17.12.1985 -- 4 C 76.84 -- KostRspr.
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.08.1989 - 23 C 89.01829   

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https://dejure.org/1989,13449
VGH Bayern, 04.08.1989 - 23 C 89.01829 (https://dejure.org/1989,13449)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.08.1989 - 23 C 89.01829 (https://dejure.org/1989,13449)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. August 1989 - 23 C 89.01829 (https://dejure.org/1989,13449)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1989, 671
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